Der Vorstand des Oldenburger Landesvereins hat sich an die Niedersächsische Justizministerin gewandt mit der Bitte, die Pläne für das Gerichtsviertel zu überprüfen. Die Gebäude sind in den vergangenen Jahren ordnungsgemäß instand gehalten und wie erforderlich modernisiert worden. Die Freiflächen und das ehemalige Gefängnis bieten genügend Raum, um Erweiterungen durchzuführen, etwa ein Gebäude mit Gerichtssälen zu bauen. Im Ganzen gilt es ein historisch gewachsenes Areal, das man eine Visitenkarte der Stadt Oldenburg genannt hat, zu erhalten. Andere Nutzungen bzw. Verwertungen würden den Charakter des Wohnviertels zerstören, zumal Umnutzungen, etwa das Amtsgericht als Hotel, aufgrund der baulichen Vorgaben nicht möglich seien. Der auf das Jahr 1850 zurückgehende Landesverein ist bemüht, mit geschichtlichen Vorgaben und gewachsenen Traditionen behutsam umzugehen. Daher das Plädoyer für die Erhaltung des Gerichtsviertels in Oldenburg.