Plädoyer für den Erhalt des Oldenburger Gerichtsviertels
Oldenburg ist eine Justizstadt. Nicht nur die drei Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht sind hier angesiedelt. Die historischen, für Amtsgericht und Landgericht errichteten Gebäude sind harmonisch in das sie umgebende Wohnviertel eingebettet und prägen seit mehr als einem Jahrhundert ihre Umgebung. Das in den fünfziger Jahren errichtete Oberlandesgericht ergänzt das Ensemble zu einem in Deutschland seltenen Beieinander aller drei Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das in unmittelbarer Nähe gelegene Gebäude der Staatsanwaltschaft vervollständigt das „Gerichtsviertel“. Alle diese Justizgebäude sind durch ihre Innenstadtnähe gut an die Stadt angebunden und liegen doch gleichzeitig in ruhiger Umgebung. Das Oldenburger „Gerichtsviertel“ gilt als die bevorzugte Wohngegend Oldenburgs.
Überlegungen, die in Oldenburg angesiedelten Gerichte baulich zu zentralisieren, gibt es seit vielen Jahren. Die dafür angeführten Gründe sind nachvollziehbar, soweit die mit der Aufsplitterung in zahlreiche Nebengebäude verbundenen Nachteile und damit vor allem auch Sicherheitsgründe in den Vordergrund gestellt werden.
Das zurzeit diskutierte Projekt, der Bau eines neuen Justizzentrums in der Nähe des Bahnhofs, führt allerdings in die falsche Richtung. Der komplette Abzug der Justiz aus dem Gerichtsviertel droht das in Jahrhunderten gewachsene städtebauliche Ensemble und damit eine Visitenkarte der Stadt zu zerstören. Die denkmalgeschützten historischen Gebäude des Amtsgerichts und des Landgerichts sind spezifisch für die Nutzung als Gerichtsgebäude errichtet worden. Sie können aufgrund ihres auf diese Nutzung ausgerichteten Zuschnitts und bei Deckenhöhen von knapp fünf Metern nicht einfach zu Wohnungen oder Hotels umgenutzt werden, wie das in der öffentlichen Diskussion vorgeschlagen wird.
Es trifft auch nicht zu, dass sich die Gerichtsgebäude in einem schlechten baulichen Zustand befänden. Die Gebäude werden durch bauliche Unterhaltungsmaßnahmen unter Leitung des Staatlichen Baumanagements regelmäßig instand gehalten. Erst vor wenigen Jahren sind die Fenster des Oberlandesgerichts komplett erneuert und hinter den historischen Fenstern des Landgerichts aus energetischen Gründen neue Kastenfenster eingebaut worden, die zeitgemäßen Anforderungen entsprechen. Im Gebäude des Landgerichts ist zudem ein Aufzug eingebaut worden. Der bauliche Zustand der Gebäude setzt ihrer weiteren Nutzung als Justizgebäude deshalb keine Grenzen. Zudem wären die Investitionen der vergangenen Jahre bei einem Auszug der Justiz aus den angestammten Gebäuden Fehlinvestitionen.
Tatsächlich bilden die im Oldenburger „Gerichtsviertel“ angesiedelten Justizgebäude schon jetzt ein „Justizzentrum“, das zudem auch Erweiterungsmöglichkeiten bietet. Das bisher als Untersuchungsgefängnis genutzte Gebäude steht seit Jahresbeginn leer. Zahlreiche Freiflächen rund um die Justizgebäude werden lediglich als Parkplätze genutzt. Diese Situation ermöglicht es, statt eines kompletten Neubaus in Bahnhofsnähe über die Möglichkeiten für einen arrondierenden Neubau im Gerichtsviertel nachzudenken.
Ein solcher Neubau – etwa für die Verhandlungssäle aller Gerichte – könnte den Publikumsverkehr konzentrieren und damit berechtigten Sicherheitsbedenken abhelfen. Gleichzeitig – und das halten wir für besonders wichtig – könnten bei einer solchen Lösung die gewachsenen städtebaulichen Strukturen und die historischen Gebäude in der ihnen ursprünglich zugedachten Funktion erhalten werden.
Der Vorstand des Oldenburger Landesvereins plädiert aus diesen Gründen dafür, das Justizviertel an seinem jetzigen Standort zu erhalten und von Umzugsplänen Abstand zu nehmen.