Recht im 13. und 14. Jahrhundert
Im Interview: Dr. Friedrich Scheele
Zur Person: Dr. Friedrich Scheele (52) ist Direktor der Museen, Sammlungen und Kunsthäuser der Stadt Oldenburg. Er spricht am Donnerstag, 21. Februar, um 20 Uhr im Oldenburger Schlosssaal über „Deutsche Rechtsbücher des 13. und 14. Jahrhunderts“.
FRAGE: Das Mittelalter ist fremd und faszinierend zugleich. Was begründet die Neugierde?
SCHEELE: Das Mittelalter war bunt und intensiv. Gerade die vielfältigen Unterschiede machen die mittelalterliche Welt für uns heute so faszinierend: Sie war – obwohl von Dreck und Dunkelheit gefärbt – bunter und aufregender.
FRAGE: Waren die deutschen Rechtsbücher wirklich ein Spiegel der Gesellschaft?
SCHEELE: Mit dem Begriff „Spiegel“ nimmt Eike von Repgow, der berühmte Verfasser des Sachsenspiegels, den lateinischen Titel „Speculum“ auf, der für einen Typus belehrender Literatur seiner Zeit stand. Der Spiegel, der den Menschen vorgehalten wird, soll zum einen nicht nur ein Abbild des Lebens, sondern zum anderen auch ein Vorbild für das Leben zeigen.
FRAGE: Welche Konflikte und Streitigkeiten wurden in den Rechtsbüchern geregelt?
SCHEELE: Angesprochen werden jene Bereiche, die sich zum Beispiel mit Besitz von Land, der Erbfolge und rechtlichen Satzungen zur Ehe befassen. Hinzu kommen das Straf- und das Gerichtsverfassungsrecht. Das sind jene Bestimmungen, die sich mit dem Verfahren bei und der Zuständigkeit von Gerichten beschäftigen. Thematisiert wird auch die hierarchische Ordnung des Mittelalters, also die Heerschildordnung und das verbreitete Lehnswesen.
FRAGE: Wann und warum entstanden die berühmten bebilderten Sachsen-Handschriften?
SCHEELE: Seit dem späten 13. Jahrhundert entstanden die prächtig ausgemalten Bilderhandschriften des Sachsenspiegels. Die Textspalten werden hier anschaulich mit Bildszenen erläutert. Als Kommentar und Lesehilfe sollten sie die praktische Umsetzung der abstrakten Rechtsregeln erleichtern. Nur vier von ursprünglich mindestens sieben solcher Bilderhandschriften sind erhalten geblieben: der Heidelberger, der Oldenburger, der Wolfenbütteler und der Dresdener Codex.
FRAGE: Gibt es zwischen dem Recht von damals und dem von heute Verbindungen?
SCHEELE: Ja, manche Aspekte sind sogar noch wirksam oder haben die Grundlage für heutige Rechtsnormen geliefert. So erforderten die engen Wege in den Dörfern Vorfahrtsregeln für den Fall, dass sich zwei Fuhrwerke begegneten. Ebenso deuten Vorschriften über den notwendigen Abstand des Backofens als Gefahrenherd sowie des Aborts und des Schweinekobens als Geruchsquellen auf ein Umweltbewusstsein im Interesse der Gemeinschaft hin.
Dr. Friedrich Scheele (52) ist Direktor der Museen, Sammlungen und Kunsthäuser der Stadt Oldenburg. Er spricht am Donnerstag, 21. Februar, um 20 Uhr im Oldenburger Schlosssaal über „Deutsche Rechtsbücher des 13. und 14. Jahrhunderts“.
Quelle: Nordwest-Zeitung, Oldenburg